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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Topalak & Yousufi GbR – MOGI MEDIA

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen

MOGI MEDIA
Topalak & Yousufi GbR
Schulstraße 38
21465 Reinbek

– nachfolgend „Agentur“ –

und ihren Auftraggebern über Agentur-, Marketing-, Social-Media-, Beratungs- und Produktionsleistungen.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit die jeweiligen Bestimmungen mit den zwingenden verbraucherschützenden gesetzlichen Vorschriften vereinbar sind.

2. Leistungen

Die Agentur bietet insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen an:

  • Social-Media-Strategie
  • Social Media Management
  • Content-Produktion
  • Foto- und Videoproduktion
  • Reels und Short-Form-Content
  • Konzeption und Creative Direction
  • Performance Marketing und Paid Social
  • Beratung und strategische Begleitung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder individuell geschlossenen Vertrag.

Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Auftrags.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots der Agentur, durch schriftliche bzw. elektronische Auftragsbestätigung oder durch einen individuell geschlossenen Vertrag zustande.

Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Markenunterlagen
  • Logos und Design-Dateien
  • Bild- und Videomaterial
  • Produktinformationen
  • Social-Media-Zugänge
  • Werbekonten
  • Freigaben
  • Ansprechpartner
  • sonstige für das Projekt notwendige Informationen

Verzögerungen, die aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine führen.

5. Content-Produktion und Drehtage

Umfang, Dauer und Inhalt von Drehtagen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass vereinbarte Locations, Produkte, Personen und sonstige für die Produktion erforderliche Voraussetzungen zum vereinbarten Termin verfügbar sind.

Zusätzlicher Aufwand, der aufgrund von Umständen entsteht, die nicht von der Agentur zu vertreten sind, kann nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.

Müssen vereinbarte Drehtage verschoben oder abgesagt werden, gelten die hierzu individuell im Angebot oder Vertrag vereinbarten Bedingungen. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regelungen.

6. Korrekturen und Änderungswünsche

Die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrektur- bzw. Feedbackschleifen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Zusätzliche Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.

Grundlegende Änderungen des ursprünglich vereinbarten Konzepts können als zusätzliche Leistung behandelt werden.

7. Freigaben

Soweit Inhalte vor Veröffentlichung durch den Auftraggeber freizugeben sind, ist der Auftraggeber für eine rechtzeitige Prüfung verantwortlich.

Mit einer ausdrücklichen Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass der betreffende Inhalt aus seiner Sicht veröffentlicht bzw. weiterverarbeitet werden kann.

8. Nutzungsrechte

Soweit im Angebot oder Vertrag nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von der Agentur individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.

Umfang, Dauer, Gebiet und Medien der Nutzungsrechte richten sich nach dem vereinbarten Vertragszweck.

Rechte Dritter, insbesondere an Musik, Schriftarten, Stockmaterial, Software, Templates oder sonstigen lizenzierten Bestandteilen, richten sich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.

Eine Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt nur in dem Umfang, in dem die Agentur selbst zur entsprechenden Rechteübertragung berechtigt ist.

9. Rohmaterial und Projektdateien

Die Herausgabe von Rohmaterial, offenen Projektdateien, Schnittprojekten, Templates oder sonstigen Arbeitsdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Übergabe fertiger Inhalte beinhaltet nicht automatisch einen Anspruch auf Herausgabe der zugrunde liegenden Roh- oder Projektdateien.

10. Rechte an vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien

Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt und dass deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.

Dies betrifft insbesondere Logos, Bilder, Videos, Musik, Texte, Marken, Designs und sonstige Inhalte.

11. Social Media und Plattformen

Die Agentur hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, technische Änderungen, Algorithmen, Richtlinien oder Entscheidungen von Drittplattformen wie Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn, YouTube oder Google.

Bestimmte Reichweiten, Followerzahlen, Leads, Verkäufe oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

12. Performance Marketing und Werbebudgets

Soweit die Agentur Werbekampagnen betreut, sind Werbebudgets grundsätzlich nicht Bestandteil der Agenturvergütung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Werbekosten, Plattformgebühren und sonstige Kosten von Drittanbietern trägt der Auftraggeber entsprechend der individuellen Vereinbarung.

Die Agentur schuldet die vereinbarten Leistungen zur Planung, Erstellung, Steuerung bzw. Optimierung der Kampagnen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich zugesichert wurde.

13. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

Alle gegenüber Unternehmern genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

Bei laufenden Leistungen bzw. Retainer-Modellen richtet sich die Abrechnung nach der individuell getroffenen Vereinbarung.

14. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfristen bei laufenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15. Termine und Fristen

Projekt- und Veröffentlichungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, verspäteter Freigaben oder nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine führen.

16. Referenznutzung

Soweit individuell vereinbart oder vom Auftraggeber gestattet, darf die Agentur fertiggestellte und veröffentlichte Arbeiten zu Zwecken der Eigenwerbung als Referenz verwenden.

Eine Nutzung vertraulicher oder nicht veröffentlichter Informationen erfolgt nicht ohne entsprechende Berechtigung.

17. Haftung

Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

18. Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln als vertraulich bezeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – ein Gerichtsstand am Sitz der Agentur vereinbart werden.

Stand: September 2026

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